BayLfSt: Unbare Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft

Feb. 26, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sind Altenteilsleistungen mit ihrem tatsächlichen Wert anzusetzen. Für den VZ 2025 hat das Bayerische Landesfinanzamt für Steuern die neuen Nichtbeanstandungsgrenzen für unbare Altenteilsleistungen veröffentlicht.