BFH: BFH zur Fähigkeit eines behinderten Kindes zum Selbstunterhalt

Nov. 11, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Werden im Rahmen der Prüfung der behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt die behinderungsbedingten Mehraufwendungen nicht im Einzelnen nachgewiesen, sondern wird der Behinderten-Pauschbetrag gemäß § 33b Abs. 1 bis 3 EStG angesetzt, können daneben nicht zusätzlich Aufwendungen angesetzt werden, die entweder bereits durch den Pauschbetrag für den Grundbedarf oder den Behinderten-Pauschbetrag abgegolten werden. Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale nach § 33 Abs. 2a EstG ist erstmals für den VZ 2021 anzuwenden.