BFH: Festsetzungsfrist beginnt erst mit Erklärungseinreichung

Dez. 1, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Wird eine Schenkung gegenüber dem Finanzamt angezeigt und nachfolgend – in einem anderen Jahr – die angeforderte Schenkungsteuererklärung eingereicht, beginnt die Festsetzungsfrist erst mit Ablauf des Jahres der Erklärungseinreichung.