Bei Altersvorsorgeaufwendungen hat eine Günstigerprüfung zu erfolgen. Das Finanzamt ermittelt, ob ein Sonderausgabenabzug günstiger als die Altersvorsorgezulage ist. Bei dieser Günstigerprüfung sind nach Auffassung des BFH Steuerermäßigungen wie z. B. nach § 35a EStG vor der Hinzurechnung der Altersvorsorgezulage zu berücksichtigen.