BFH: Höhe der Beteiligungseinkünfte für gewerbliche Infektion unerheblich

Aug. 26, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Eine ansonsten vermögensverwaltende Gesellschaft erzielt insgesamt gewerbliche Einkünfte, sofern sie – wenn auch nur geringfügige – gewerbliche Beteiligungseinkünfte erzielt. Eine Bagatellgrenze existiert nicht; die Abfärbung tritt selbst dann ein, wenn die Beteiligungsgesellschaft Verluste erzielt und diese nach § 15a EStG im Verlustentstehungsjahr nicht verrechenbar sind. Trotz der eindeutigen BFH-Entscheidung sollten vergleichbare Sachverhalte wegen eines beim BVerfG anhängigen Verfahrens offen gehalten werden.