BFH: Kein Zinserlass bei unklarer Erbfolge

Juni 30, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Eine Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen erfolgt nach Entstehung der Steuer zuzüglich einer Karenzzeit. Eine solche Verzinsung wird selbst dann ausgelöst, wenn ein Grundlagenbescheid infolge zuvor unklarer Erbrechtssituation erst Jahre nach dem Erbfall ergeht. Die im Feststellungsverfahren erstmals festgestellten Einkünfte sind in einem geänderten Einkommensteuerbescheid zu berücksichtigen und lösen i.d.R. hohe Zinsbelastungen aus. Ein Zinserlass aus sachlicher Billigkeit scheidet dennoch aus.