Zur Mitarbeiterbindung und zur Mitarbeitergewinnung spielen arbeitgeberseitig gewährte Benefits eine bedeutsame Rolle. Steuerfreie und folglich auch beitragsfreie Benefits lässt der Gesetzgeber auch für Gesundheitsförderungsleistungen nach Maßgabe von § 3 Nr. 34 EStG zu. Nicht in diese Steuerfreiheit einzubeziehen sind allerdings die im Zusammenhang mit der Mitarbeitergesundheitsleistung anfallenden Nebenkosten wie z.B. eine unentgeltliche Gestellung von Unterkunft und Verpflegung.