BFH Pressemitteilung: Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Jan. 8, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Der BFH hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten in Abzug bringen kann.