BFH Pressemitteilung: Reitunterricht als Freizeitgestaltung

Mai 30, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Die Erteilung von Reitunterricht ist nicht von der Umsatzsteuer befreit, es sei denn, der Unterricht dient der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung.