BFH Pressemitteilung: Zuständiges Hauptzollamt nach Verschmelzung

Mai 22, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Ein Zuständigkeitswechsel nach § 26 AO setzt voraus, dass die bisher zuständige Finanzbehörde mit der Bearbeitung des konkreten Verwaltungsverfahrens bereits begonnen hat. Die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit stellt kein solches Tätigwerden dar.