BFH: Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG

Dez 9, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Wird das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit aufgestockt, steht der Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags nach § 3 Nr. 28 EStG nicht entgegen, dass sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet.