BFH: Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen

Jul. 8, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Tantiemeforderungen, die in den festgestellten Jahresabschlüssen nicht ausgewiesen sind, fließen dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nicht zu, auch wenn eine dahingehende Verbindlichkeit nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung in den (festgestellten) Jahresabschlüssen hätte gebildet werden müssen (a. A. BMF, Schreiben v. 12.5.2014, BStBl 2014 I S. 860).