BFH: Zur Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO

Aug. 10, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das Bestreiten des Zugangs eines Steuerbescheids beim Bescheidadressaten durch einen Erben als Rechtsnachfolger kann die Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nur erschüttern, wenn belastbare Tatsachen vorgetragen werden, die konkrete und begründete Zweifel am Zugangsgeschehen selbst wecken können.