BGH: Umsatzsteuer auf Betriebskosten für vermietetes Sondereigentum

Juni 5, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Vermieter von Sondereigentum, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können in der Betriebskostenabrechnung für gewerbliche Mieter die Bruttobeträge aus der Jahresabrechnung übernehmen, wenn die GdWE nicht zur Umsatzsteuer optiert hat.