Der Referentenentwurf der „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024“ wurde veröffentlicht. Demnach soll die im Versicherungsrecht wichtige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze ab 1.1.2024 bei 69.300 EUR liegen. Die weiteren voraussichtlichen Werte im Überblick.