BMF: Pflichten für Zahlungsdienstleister nach § 22g UStG

Jan 5, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Die Finanzverwaltung hat zu den besonderen Pflichten für Zahlungsdienstleister nach § 22g UStG, die mit dem Jahressteuergesetzes 2022 eingeführt wurden, Stellung genommen.