BMF: Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Okt. 16, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Die Finanzverwaltung gibt in einem Schreiben allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung.