Die Finanzverwaltung veröffentlicht zur Wiedereinführung der Absenkung des Umsatzsteuersatzes bei den Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dieselben Vereinfachungsregelungen wie während der Corona-Pandemie. In der Silvesternacht kann einheitlich der Steuersatz von 19 % angewendet werden.

