BVerfG: Richtervorlage zur rückwirkenden Anwendung von § 32a Abs. 1 Satz 2 KStG

Feb 14, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das BVerfG hat die Unzulässigkeit einer Richtervorlage zu § 32a Abs. 1 Satz 2 KStG festgestellt. Sie betrifft die Frage, ob eine Anwendung der Vorschrift auf im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens festsetzungsverjährte Einkommensteuerfestsetzungen verfassungskonform ist.