BVerfG: Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen

Aug. 29, 2023 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das BVerfG hat eine Vorlage des FG Köln zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen mit einem starren Rechnungszinsfuß von 6 % für unzulässig erklärt.