BZSt: Vorliegen einer GIIN genügt nicht zur Klassifizierung als Finanzinstitut

Juni 20, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das BZSt informiert, dass eine GIIN allein nicht ausreicht: Finanzinstitute müssen kontoinhabende Rechtsträger sorgfältig auf ihre Meldepflichten nach dem FKAustG prüfen.