DStV: BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an

Feb. 5, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Der DStV kritisierte die kurzfristig ins Jahressteuergesetz 2024 genommene Neuerung und forderte Konkretisierungen. Das BMF hat darauf reagiert.