Ermittlungspflicht der Familienkasse: Kindergeldrückforderung bei Erwerbstätigkeit und Studium

Juli 9, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Die Festsetzung des Kindergeldes ist mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufzuheben, soweit in den Verhältnissen, die für den Anspruch auf Kindergeld erheblich sind, Änderungen eintreten.