FG Baden-Württemberg: Einnahmen aus einer Insolvenzanfechtung

Aug. 26, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Rückflüsse aus der Insolvenzanfechtung im Zeitpunkt des Zuflusses keine steuerbaren nachträglichen Betriebseinnahmen sind.