FG Baden-Württemberg: Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Werbung auf Bussen und Bahnen

Jan. 14, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Werden Außenflächen an Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs „angemietet“, um darauf Werbung anzubringen, ist der Aufwand bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nicht gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d) GewStG hinzuzurechnen. Das hat das FG Baden-Württemberg entschieden.