FG Berlin-Brandenburg: Berechnung von Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG

Mai 2, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass bei der Berechnung von Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG auch das positive Eigenkapital einer GmbH als Einlage zu berücksichtigen ist, welche der Alleingesellschafter auf sein Einzelunternehmen verschmolzen hat.