FG Berlin-Brandenburg: Keine Vollziehung durch Abtretung während des Aussetzungsverfahrens

Mai 5, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Finanzbehörde für die Dauer des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens ohne das Vorliegen besonderer Gründe keine Vollziehungsmaßnahme in Form einer Abtretung der Steuerforderung durchführen darf.