FG Berlin-Brandenburg: Sanierung und Erweiterung einer Bootssteganlage

Okt. 2, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Der Abriss einer alten, unbrauchbaren Steganlage und der Neubau mit zusätzlichen Liegeplätzen gelten steuerlich nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als Herstellungskosten. So hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden.