FG Düsseldorf: Hinzuschätzung aufgrund von Buchführungsmängeln

Nov. 5, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Bei Buchführungsmängeln eines Kioskbetriebs kann eine Hinzuschätzung mittels Unsicherheitszuschlags erfolgen. so hat das FG Düsseldorf entschieden.