FG Düsseldorf: Kein Verlustvortrag aus Aktienveräußerung

Jan. 22, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Verlustvortrag aus der Veräußerung von Aktien nicht nachträglich berücksichtigt werden kann, wenn die zugrunde liegende Einkommensteuerfestsetzung bestandskräftig ist und keine Korrekturvorschrift eingreift.