FG Münster: Anwendungsbereich des § 64 EStG

Dez. 17, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Münster hat klargestellt, dass der Anwendungsbereich des § 64 EStG nicht eröffnet ist, wenn der Kindergeldanspruch des anderen Elternteils bestandskräftig abgelehnt wurde.