FG Münster: Anzahl der Beschäftigten für Zwecke der Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG

Nov 16, 2023 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Münster entschied in verschiedenen Urteilen über mehrere Fragen zur Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten für Zwecke der Erbschaftsteuerbegünstigung nach § 13a ErbStG.