FG Münster: Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in 2022 möglich

Nov 18, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Münster hat entschieden, dass nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, abzugsfähig sind.