FG Münster: Erste Tätigkeitsstätte eines Beamten an einer Ausbildungsstätte

Okt 16, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Bei einem Beamten, der durch mehrfach verlängerte Versetzungen an einer Ausbildungsstätte tätig ist, gilt diese nicht als erste Tätigkeitsstätte. So hat das FG Münster entschieden.