FG Münster: Gewinne von Tochtergesellschaften und Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen

Aug. 22, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Münster hat entschieden, dass Gewinne von Tochterpersonengesellschaften nicht bei der Berechnung der nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbaren Schuldzinsen der Mutterpersonengesellschaft berücksichtigt werden.