FG Münster: Keine Umsatzsteuer auf Kompensationszahlungen bei IT-Migration

Mai 16, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Münster hat entschieden, dass Kompensationszahlungen, die eine Bank von ihrem IT-Dienstleister für bestimmte im Rahmen einer IT-Migration erforderlichen Mitwirkungshandlungen erhält, nicht der Umsatzsteuer unterliegen.