FG Münster: Kindergeld nach Wohnsitzbegründung im Inland

Juni 18, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Münster entschied im Hinblick auf eine Kindergeldberechnung, dass der „Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums“ im Sinne des § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG taggenau zu ermitteln ist.