FG Münster: Rückwirkende Anwendung des § 6e EStG zu Fondsetablierungskosten

Apr. 16, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Münster hat zu den Voraussetzungen des § 6e EStG, der Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten qualifiziert, Stellung genommen und entschieden, dass die Anwendung auf abgeschlossene Veranlagungszeiträume eine verfassungsrechtlich zulässige Rückwirkung darstellt.