FG Münster: Umstellung des Wirtschaftsjahres

Jan. 8, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Die Zustimmung des Finanzamts zur Umstellung des Wirtschaftsjahres hat auch dann zu erfolgen, wenn dies allein aus steuerlichen Gründen geschehen soll. So hat das das FG Münster entschieden.