FG Münster: Verdeckte Gewinnausschüttung durch Anteilsübertragung

Nov. 19, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Münster hat entschieden, dass die Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den (faktischen) Alleingesellschafter zwar eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, diese aus Sicht des Alleingesellschafters jedoch mit 0 EUR zu bewerten ist.