FG Münster: Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung

Juli 16, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Münster hat entschieden, dass Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1 EStG abzugsfähig sind.