FG Münster: Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Angestelltentätigkeit für Bistum

Jan. 5, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Münster hat entschieden, dass eine Tätigkeit als Angestellter der Finanzverwaltung ist stets mit dem Beruf des Steuerberaters unvereinbar ist.