FG Münster: Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

Dez 18, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Münster hat entschieden, dass für die Zuordnung eines Grundstücks zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen die Nutzung am Stichtag entscheidend ist.