FG Rheinland-Pfalz: Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR

Jan. 16, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Rheinland-Pfalz stellt klar, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR kein steuerfreies „übliches Gelegenheitsgeschenk“ ist und somit Schenkungssteuer anfällt.