Sind die bei der Einbringung einer freiberuflichen Praxis in eine Sozietät (GbR) zurückbehaltenen Honorarforderungen bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfolgswirksam schon im Zeitpunkt der Einbringung oder erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses zu erfassen?

