Niedersächsisches FG: Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten

März 3, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Einem Steuerberater, der eine von ihm beherrschte Steuerberatungsgesellschaft mit der Abgabe der eigenen Einkommensteuererklärung beauftragt, ist nach einem Urteil des Niedersächsischen FG dafür keine Fristverlängerung für zu gewähren.