Niedersächsisches FG: Rückwirkende Steuerbefreiung für Corona-Sonderzahlungen ab März 2020

Nov 22, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass die Vorschrift zur Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen grundsätzlich rückwirkend ab 1.3.2020 anwendbar ist, lehnte diese jedoch im konkreten Fall aufgrund fehlender Voraussetzungen ab.