Ordnungsgeldverfahren: Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024

Dez. 22, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird.