OVG NRW: Rechtskräftiger Schlussbescheid über NRW-Soforthilfen

Jul. 17, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Ein Betrieb, der im Frühjahr 2020 Corona-Soforthilfen NRW erhalten, später seinen tatsächlichen Liquiditätsengpass zurückgemeldet und einen entsprechenden Schlussbescheid über eine (Teil)-Rückzahlung bekommen, hiergegen aber keine Klage erhoben hatte, hat keinen Anspruch auf Wiederaufgreifen seines Verfahrens.