Praxis-Tipp: Earn-Out-Zahlungen bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Jan. 30, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Wird ein Mitunternehmeranteil gegen einen festen Kaufpreis und Earn-Out-Zahlungen veräußert, kann fraglich sein, ob die Earn-Out-Klauseln als gewinn- bzw. umsatzabhängige Kaufpreisabreden einzustufen sind, sodass sie erst im Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern sind.